All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

1. Buchen

1.1 Jede Buchung erfolgt aus­schließ­lich zu den zum Zeit­punkt der Buchung gül­ti­gen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von sms-muenster.de.

1.2 Buchun­gen kön­nen grund­sätz­lich online oder schrift­lich erfol­gen.

1.3 Allei­ni­ger Ver­trags­part­ner von sms-muenster.de ist der in der Buchung ange­ge­be­ne Bucher, der mit der Buchung zugleich die Haf­tung für alle Teil­neh­mer über­nimmt und für die Zah­lung des fäl­li­gen Gesamt­prei­ses ein­steht.

1.4 Buchun­gen wer­den mit einer schrift­li­chen „Buchungs­be­stä­ti­gung“ oder mit Über­ga­be eines Tickets von sms-muenster.de per e‑Mail ver­bind­lich.

1.5 Bei Ver­an­stal­tungs­bu­chun­gen ist eine gül­ti­ge Adres­se und Mobil­num­mer und e‑Mailadresse anzu­ge­ben, unter der ein Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer vor der Ver­an­stal­tung erreich­bar ist.

1.6 Es obliegt dem Kun­den, den Erhalt von e‑Mails an die bei der Buchung von ihm ange­ge­be­ne Adres­se sicher­zu­stel­len und bei aus­blei­ben­der oder anschei­nend aus­blei­ben­der Rück­mel­dung im Ver­an­stal­tungs­bü­ro den Bear­bei­tungs­stand abzu­fra­gen.

1.7 Als Stor­nie­rungs­frist gilt der Zeit­punkt bis zu dem Füh­run­gen kos­ten­frei stor­niert wer­den kön­nen.

2. Stor­nie­run­gen von Buchungen/Privaten Ver­an­stal­tun­gen

2.1 Eine Stor­nie­rung einer Buchung ist bis zum sieb­ten Tag vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min kos­ten­frei.

2.2 Bei Absa­gen einer Buchung inner­halb von sechs Tagen vor dem Ver­an­stal­tungs­ter­min erhebt sms-muenster.de eine Stor­nie­rungs­ge­bühr in Höhe von 50% des Hono­rars.

2.3 Bei Absa­gen einer Buchung am Tag der Ver­an­stal­tung oder bei Nicht­er­schei­nen stellt sms-muenster.de das vol­le Hono­rar in Rech­nung.

2.4 Maß­geb­lich für eine frist­ge­rech­te Stor­nie­rung bzw. die Höhe der Stor­nie­rungs­ge­bühr ist das Ein­gangs­da­tum der Stor­nie­rung bei sms-muenster.de; den Nach­weis hier­für hat der Kun­de zu erbrin­gen.

2.5 Stor­nie­run­gen wer­den aus­schließ­lich durch eine schrift­li­che Stor­nie­rungs­be­stä­ti­gung von sms-muenster.de per e‑Mail ver­bind­lich.

3. Tickets / Öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen für Ein­zel­gäs­te

3.1 Als öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen für Ein­zel­gäs­te gel­ten Ver­an­stal­tun­gen, für die Tickets ange­bo­ten wer­den.

3.2 Reser­vie­run­gen von Tickets sind nicht mög­lich.

3.3 Ver­an­stal­tun­gen für Ein­zel­gäs­te begin­nen pünkt­lich zu der auf dem Ticket ange­ge­be­nen Zeit. Im Inter­es­se pünkt­li­cher Kun­den war­tet der Ver­an­stal­ter nicht auf ver­spä­te­te Teil­neh­mer.

3.4 Rou­ten­ver­läu­fe kön­nen im Inter­es­se teil­neh­men­der Kun­den, auf­grund der Gege­ben­hei­ten vor Ort vari­ie­ren. Daher teilt sms-muenster.de ver­spä­te­ten Teil­neh­mern bei Ver­an­stal­tun­gen für Ein­zel­gäs­te grund­sätz­lich kei­ne Rou­ten­ver­läu­fe zum Ein­ho­len einer bereits auf­ge­bro­che­nen Grup­pe mit.

3.5 Bei Ver­an­stal­tun­gen für Ein­zel­gäs­te führt ein nicht pünkt­li­ches Erschei­nen am Treff­punkt zum Ver­lust der Teil­nah­me­be­rech­ti­gung an der Ver­an­stal­tung ohne Erstat­tungs­an­spruch.

3.6 Die Schau­spiel­füh­rer von sms-muenster.de sind berech­tigt Gäs­te bei uner­wünsch­tem Ver­hal­ten (z.B. alko­ho­li­sier­ter Zustand oder Stö­rung der Füh­rung) von der Teil­nah­me an Tou­ren aus­zu­schlie­ßen. Eine Erstat­tung des Ticket­prei­ses erfolgt dann nicht.

4. Stor­nie­run­gen von Tickets

4.1 Tickets für die Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen für Ein­zel­gäs­te sind vom Umtausch, einer Rück­ga­be bzw. Erstat­tung aus­ge­schlos­sen. Vor­sorg­lich wei­sen wir dar­auf hin, dass bei unse­ren Ver­an­stal­tun­gen das Wider­rufs­recht für Fern­ab­satz­ver­trä­ge auf­grund der gesetz­li­chen Rege­lun­gen in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kei­ne Anwen­dung fin­det, weil der Ticket­er­werb die Erbrin­gung unse­rer Leis­tun­gen zu einem spe­zi­fi­schen Ter­min vor­sieht.

5. Durch­füh­rung

5.1 sms-muenster.de ver­pflich­tet sich, Ver­an­stal­tun­gen bei jedem Wet­ter durch­zu­füh­ren, sofern die Sicher­heit der Teil­neh­mer nicht gefähr­det erscheint. Im Fal­le einer Gefähr­dung liegt die Ent­schei­dung über eine Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung bei dem jewei­li­gen Schau­spiel­füh­rer von sms-muenster.de vor Ort.

5.2 Es besteht kein Anspruch auf eine Leis­tungs­er­brin­gung durch einen bestimm­ten Schau­spiel­füh­rer, auch wenn ein bestimm­ter Name in der Buchungs­be­stä­ti­gung genannt ist.

5.3 Im Fal­le einer kurz­fris­ti­gen Erkran­kung des Schau­spiel­füh­rers ver­sucht sms-muenster.de einen ande­ren Schau­spiel­füh­rer als Ver­tre­tung zu orga­ni­sie­ren. Soll­te dies nicht mög­lich sein, wer­den bereits geleis­te­te Zah­lun­gen in Gut­schei­ne umge­wan­delt oder auf Wunsch erstat­tet.

6. Zah­lungs­wei­sen

6.1 sms-muenster.de bie­tet Kun­den die Zah­lung per Über­wei­sung oder Pay­Pal-Zah­lun­gen an.

6.2 Zah­lun­gen per Ver­rech­nungs­scheck sind aus­ge­schlos­sen.

6.3 Der Kun­de ver­pflich­tet sich, Zah­lun­gen aus­schließ­lich mit den von sms-muenster.de ange­bo­te­nen Zah­lungs­wei­sen vor­zu­neh­men.

6.4 Der Kun­de trägt alle Kos­ten, die durch von sms-muenster.de nicht auto­ri­sier­te Zah­lungs­wei­sen für sms-muenster.de ent­ste­hen. sms-muenster.de gibt die­se Kos­ten zzgl. einer Bear­bei­tungs­ge­bühr von 10,- € an den Kun­den wei­ter.

6.5 Gebüh­ren, die durch Über­wei­sun­gen anfal­len, sind aus­schließ­lich vom Kun­den zu tra­gen. Wer­den durch vom Kun­den aus­ge­lös­te Über­wei­sun­gen Gebüh­ren für sms-muenster.de fäl­lig, wer­den die­se von sms-muenster.de zzgl. einer Bear­bei­tungs­ge­bühr von 10,- € an den Kun­den wei­ter­ge­ben.

6.6 Gebüh­ren, die sms-muenster.de durch unrecht­mä­ßi­ge Anfech­tun­gen von Abbu­chun­gen ent­ste­hen, sind aus­schließ­lich vom Kun­den zu tra­gen. sms-muenster.de gibt die­se Kos­ten zzgl. einer Bear­bei­tungs­ge­bühr von 10,- € an den Kun­den wei­ter.

7. Haf­tung

7.1 Die Anrei­se zum ver­ein­bar­ten Ter­min und Treff­punkt liegt allein in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den.

7.2 sms-muenster.de haf­tet nicht für die Fol­gen höhe­rer Gewalt.

7.3 Bei Nicht­in­an­spruch­nah­me von Leis­tun­gen in Fol­ge vor­zei­ti­ger Rück­rei­se oder aus sons­ti­gen zwin­gen­den Grün­den hat der Kun­de kei­nen Erstat­tungs­an­spruch.

7.4 sms-muenster.de haf­tet nicht für nicht gele­se­ne, jedoch bestä­tig­te Ver­an­stal­tungs­bu­chun­gen oder Ticket­bu­chun­gen, z.B. bei vom e‑Mail-Pro­vi­der des Kun­den als Spam dekla­rier­ten e‑Mails.

7.5 Auf­sichts­pflich­ti­ge haben auch wäh­rend gebuch­ter Ver­an­stal­tun­gen ihre Auf­sichts­pflicht wahr­zu­neh­men.

7.6 Der Kun­de haf­tet für jeden Scha­den an von ihm oder von Teil­neh­mern sei­ner Grup­pe wäh­rend der Tour mit­ge­führ­ten Gegen­stän­den und den Ver­lust mit­ge­führ­ter Gegen­stän­de.

7.7 Die Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen erfolgt auf eige­ne Gefahr und eige­nes Risi­ko.

7.8 sms-muenster.de haf­ten auf Scha­den­er­satz gleich aus wel­chem Rechts­grund ledig­lich im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen bei eige­nem vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Han­deln.

7.9 Die Haf­tung von sms-muenster.de beschränkt sich auf die Erfül­lung des ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fangs und ist finan­zi­ell begrenzt auf die Höhe des ver­ein­bar­ten Hono­rars. Die­se betrags­mä­ßi­ge Haf­tungs­be­gren­zung gilt nicht für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung von sms-muenster.de oder eines Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen.

7.10 sms-muenster.de über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Schä­den, die dadurch ent­ste­hen, dass den Anwei­sun­gen des Schau­spiel­füh­rers nicht Fol­ge geleis­tet wur­de.

7.11 Eine Abtre­tung von Ansprü­chen des Kun­den gegen sms-muenster.de ist aus­ge­schlos­sen. Auch die gericht­li­che Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen des Kun­den durch Drit­te im eige­nen Namen ist unzu­läs­sig.

8. Gerichts­stand

8.1 Der Gerichts­stand ist Müns­ter.

9. Schluss­be­stim­mung

9.1 Die etwa­ige Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Ver­trags­be­stim­mun­gen berührt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Die Par­tei­en wer­den unwirk­sa­me Rege­lun­gen durch wirk­sa­me Rege­lun­gen erset­zen, die dem wirt­schaft­lich Gewoll­ten am nächs­ten kom­men. Für den Fall einer Ver­trags­lü­cke wer­den die Par­tei­en die­je­ni­ge Rege­lung ver­ein­ba­ren, die sie bei Kennt­nis der Lücke ver­ein­bart hät­ten.